Im Rahmen einer tiefenpsychologischen Psychotherapie ist es möglich, die Kosten über Ihre gesetzliche Krankenkassen abzurechnen.

Bei privaten Krankenkassen gibt es für die Kostenübernahme unterschiedliche vertragliche Regelungen. Hier ist es sinnvoll, sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen und zu erfragen, wie viele Sitzungen übernommen werden.

Falls Sie selbst für Ihre Rechnungen aufkommen, gibt es weder Einschränkungen noch Schritte, die vorab geklärt werden müssen.

Die Höhe des Honorars für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), dies gilt auch wenn Sie selbst für Ihre Rechnung aufkommen.

Weder pferdeunterstützte Psychotherapie noch pferdeunterstützte Traumatherapie werden von Krankenkassen übernommen; hierbei gilt zu beachten, dass in der pferdeunterstützten Arbeit neben mir als Traumatherapeutin auch immer Pferde und ein sogenannter Pferdespezialist anwesend sind. In Folge sind anfallende Kosten höher. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie mehr über pferdeunterstützte Psychotherapie bzw. Psychotraumatherapie und die damit verbundenen Kosten erfahren möchten.

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